Varta AG: Aktionärsverteidigung formiert sich

Der Fall der deutschen Varta AG erhitzt auch in Österreich die Gemüter. Nicht wenige Aktionäre haben in den traditionsreichen Batteriehersteller investiert, sind Michael Tojner bei seinem Investment gefolgt und stehen nun vor dem Nichts. Einst rangierte der Kurs der Varta AG im SDax über 180€, jetzt kämpft man mit der Null – eine beispiellose Geldvernichtung. Die Varta AG hat eine Restrukturierung beim Amtsgericht Stuttgart nach dem deutschen Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz (StaRUG) eingebracht, in weiterer Fogle soll eine Kapitalherabsetzung auf Null und eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss für alle Aktinäre erfolgen. Ausgenommen davon soll mittelbar Tojner und der Sportwagenhersteller Porsche sein.

Das StaRUG-Verfahren ist zeitlich anspruchsvoll. Aktionäre sollten umgehend reagieren, um sich mögliche Entschädigungen zu sichern. Passivität führt zum gänzlichen Verlust der Position! Worst Case: Mit der Eintragung der Kapitalherabsetzung ins Handeslregister erlöschen die Aktien, die Anspruchsdokumentation wird erschwert. Die Deutsche Börse wird die Börsennotiz widerrufen. Bisherige Aktionäre sind dann völlig entrechtet.

Aktueller Status: Bereits kurz nach der Einbringung des Restrukturierungsplans hat das Amtsgericht Stuttgart einen gesetzlich-vorgesehenen Restrukturierungsbeauftragten nominiert. Einstweilen ist der eingereichte Plan noch nicht einsehbar, außenstehende Aktionäre wurden bei der Erstellung nicht konsultiert. Es ist zu erwarten, dass dieser die Situation als “alternativlos” zur Aktionärsenteignung darstellt und eine “Rettungsgruppe” empfiehlt. Auf welchen Annahmen dieser Plan beruht, wird Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen sein.

Innerhalb von acht bis zehn Wochen kommt es zu einem sogenannten “Abstimmungstermin”. In diesem können Minderheitenrechte geltend gemacht, sowie eine Protokollierung erreicht werden. Eine intensive Diskussion kann die gerichtliche Bestätigung des Plans beeinflussen.

Um dies rechtlich klar zu gewährleisten, ist nicht nur eine Bündelung von Aktionärsinteressen im Vorfeld zu erreichen. Es erfordert ebenso eine vorherige Ausformulierung einer rechtlichen Stellungnahme zum eingereichten Plan mit entsprechenden Vergleichsgutachten. Der IVA kooperiert grenzüberschreitend hier mit der deutschen Aktionärsvereinigung “DSW – Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz”, welche die Federführung innehat. Umgehend wurde dort eine E-Mail (varta@dsw-info.de) für Aktionärsfragen und Registrierung eingerichtet. Das Verteidigungsteam des DSW setzt sich aus den Rechtsanwälten der Kanzlei Nieding & Barth, K&L Gates und den Restrukturierungsexperten von One Square Advisors zusammen. Eine weitgehende Kostenschonung der Aktionäre ist avisiert. Die Koordination der Verteidigung erfolgte beispiellos zügig. Mehrere hundert Aktionäre sind bereits entsprechend registriert.

Im Börsen-Kurier Nr. 32-33 am 08. August 2024 veröffentlicht von:

Florian Beckermann

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