IVA-News Nr. 40 / Oktober 2020

Pankl Squeeze Out 

Eine vom IVA unterstützte Lösung ohne langwieriges Überprüfungsverfahren ist an überschießenden Partikularinteressen von drei Mini-Aktionären mit einem Anspruch auf Nachbesserung von insgesamt rund 100 Stück gescheitert. Es gab die Bereitschaft, je Aktie 10,99 EUR (plus mehr als 33 Prozent auf den Abfindungspreis von 31,19 EUR) zu zahlen und damit den Aktionären die Ersparnis an Verfahrenskosten zugutekommen zu lassen.
Die gesetzlichen Bestimmungen, fehlende Gerichtsurteile und das für die Bewertung einer angemessenen Barabfindung völlig ungeeignete DCF-Verfahren haben die o.a. Vorgangsweise begünstigt, dass einige Anleger auf ein Verfahren bestehen, bei dem ein extremes Missverhältnis zwischen Erfolg und den Verfahrenskosten von mehr als 1 zu 100 entsteht.

Stimmrechtsvertretung

Dieses Service des IVA war wegen der virtuellen Hauptversammlungen heuer sehr stark nachgefragt. Unsere Spezialisten Michael Knap, Florian Beckermann, Maria Brandstetter, Verena Brauner und Florian Prischl konnten die Nachfrage zufriedenstellend abdecken.
Wichtig ist uns, darauf hinzuweisen, dass wir vor allem ausländischen Investoren die Stimmabgabe erleichtern, aber nur nach den vorgegebenen Weisungen der Vollmachtgeber handeln dürfen, somit ist kein Einfluss unsererseits auf deren Abstimmverhalten möglich. Stimmrechtsberatung, also Unterstützung bei der Frage „Wie soll ich abstimmen?“, erfolgt entgeltlich von Spezialisten wie ISS und Glass Lewis.
Bitte beachten Sie unsere detaillierten Informationen dazu.

ÖBAG: Verstärkung der Managementkapazität

Wir begrüßen die getroffenen Personalentscheidungen. Es geht darum, dass kompetent die Zielsetzungen für das umfangreiche Unternehmensvermögen umgesetzt werden können und die Gesellschaften mit Streubesitz einen verlässlichen, langfristig orientierten Kernaktionär haben. Dies ist vor allem wichtig für heimische Investoren. Ein Beitrag zur Finanzbildung  ist die Direktbeteiligung an heimischen Unternehmen.