Grünes Licht für virtuelle Hauptversammlungen
Zwei Optionen stehen den börsennotierten Unternehmen heuer offen: Verschiebung der Hauptversammlung das Geschäftsjahr 2019 betreffend bis Jahresende 2020 oder Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung, d.h. ohne Anwesenheit der Aktionäre.
Gestern wurde auf Basis einer gesetzlichen Ermächtigung die notwendige Verordnung – siehe https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_140/BGBLA_2020_II_140.pdfsig – veröffentlicht. Die Aktionäre können ihre Rechte wie Fragen an die Organe der Gesellschaft, Stimmrechte und Beschlussanträge über vierunabhängige Stimmrechtsvertreter, deren Kosten die Gesellschaft zu tragen hat, ausüben. Zwei der vier Stimmrechtsvertreter müssen Rechtsanwälte oder Notare sein.
Der IVA ist seit über zehn Jahren für fast alle Prime Market-Unternehmen als Stimmrechtsvertreter in deren Hauptversammlungen tätig.
Unser Team, bestehend aus Dr. Michael Knap, Mag. Dr. Wilhelm Rasinger und Florian Beckermann,steht in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten Dr. Maria Brandstetter, Dr. Verena Brauner und Mag. Florian Prischl zur Verfügung.
Folgende Hauptversammlungen sollen – aus heutiger Sicht – virtuell abgewickelt werden: 23.4. SBO, 28.4. W Verwaltungs AG und KTM, 29.4. Mayr Melnhof, 5.5. Wienerberger.