IVA-News 12/Dezember 2021

Atrium: Delisting steht bevor

Das Kapitel der ehemaligen Meinl European Land, seit vielen Jahren nun ATRIUM EUROPEAN REAL ESTATE, mit Sitz auf der britischen Kanalinsel Jersey, neigt sich dem Ende. Am 23.12.2021 findet eine Hauptversammlung statt, die über die Verschmelzung mit dem 75%-Hauptaktionär Gazit Globe entscheiden soll. Nötige Mehrheiten sind zweifach: a) 2/3 Mehrheit stimmt grundsätzlich dafür – dies dürfte durchgehen. b) Mehrheit der verbleibenden Aktionäre stimmt dafür – dies ist nicht klar. Die Teilnahme wird beworben. Ein sogenanntes unabhängiges Komitee hat einen strukturierten Erwerbspreis (Abfindungspreis) ermittelt, enthalten ist eine Barzahlung in Höhe von 3,03 EUR je Aktie durch Gazit und 0,60 EUR je Aktie in Form einer Dividende durch die Gesellschaft (“Sonderdividende”) sowie ein noch nicht näher definierter Anteil an den liquiden Mitteln. Bei einem EPRA-NAV von 4,07 EUR immer noch ein Abschlag, doch sind die Marktbedingungen für Shoppingcenter nicht zuletzt durch die COVID-19 Pandemie schwierig, Preise nahe oder über dem NAV sind aktuell eher die Ausnahme. In weiterer Folge soll zeitnah ein Delisting erfolgen und die Abfindung ausgezahlt werden. Ein Gesellschafterausschlussverfahren wie in Österreich gibt es nicht. Der IVA empfiehlt die Unterlagen auf der Website zu sichten und an der HV teilzunehmen. Vollmachten sollen bis zum 13.12.2021 erteilt werden.

IMMOFINANZ: CPI versus S IMMO

Spannendes Wettrennen um die IMMOFINANZ: Die CPI PROPERTY GROUP (CPI) hat durch das Überschreiten der 15%-Beteiligungsschwelle ein Pflichtangebot ausgelöst und will 21,20 EUR je IMMOFINANZ-Aktie bieten. Die Finanzierung des Übernahmeangebots der CPI erfolgt durch eine kurzfristige Zwischenfinanzierung (Bridge Loan). CPI verfügt bereits jetzt über ca. 22% und weitere 10,6% unter Vorbehalt, sohin über ca. 32,6% der Anteile. Bereits am nächsten Börsentag hat die S IMMO mitgeteilt, dass sie die Legung eines freiwilligen Teilangebots für rund 10% der IMMOFINANZ-Aktien zum Preis von je 23,00 EUR cum Dividende beabsichtigt. Ihr gehören derzeit ca. 14% der IMMOFINANZ. Beide Angebote sind bis jetzt nicht rechtswirksam, vielmehr sind deren übernahmerechtliche Zulässigkeit und allfällige kartellrechtliche Freigaben in mehreren Ländern sowie die Stellungnahmen der IMMOFINANZ abzuwarten. Die Börse reagierte auf das beabsichtigte freiwillige Teilangebot der S IMMO mit deutlichem Plus.

Diesel-Skandal: Musterklage gegen Daimler eröffnet Möglichkeiten

Kurz vor Ende der Verjährungsfrist hat das Landgericht Stuttgart eine Musterklage im Diesel-Skandal gegen Daimler zugelassen. Das Verfahren läuft nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Deutschland und ermöglicht es auch österreichischen Geschädigten sich anzuschließen – aber es muss schnell gehen. Unter www.investorprotection.at (aktiviert ab dem 10.12.2021, 12h) können sich Geschädigte registrieren und kostengünstig vertreten lassen. Die Regie führt hier der bekannte Wiener Rechtsanwalt Eric Breiteneder, der u.a. bereits bei Wirecard aktiv geworden ist.

Raiffeisen-Sektor mit eigener Einlagensicherung: Deutsche Privatbanken planen Ähnliches

Einlagensicherungssysteme dienen dem Schutz der Sparer vor der Zahlungsunfähigkeit von Banken. Bei den Bank-Pleiten der letzten Jahre, Commerzialbank Mattersburg, Anglo Austrian AAB (Ex-Meinl Bank) oder Autobank wurde der gemeinsame Topf der Einlagensicherung Austria arg belastet. Der Raiffeisen-Sektor kam dabei so gewaltig in die Ziehung, dass man sich in der Folge für ein eigenes Sicherungssystem entschied – dieses wurde mit 29. November 2021 aktiviert. Die Sicherungszusagen bleiben ident. Für den Sparer ergeben sich keine Veränderungen. Der Sparkassen-Sektor verfügt über ein ähnliches sektoreigenes Vehikel.

Die deutschen Privatbanken, die durch die Pleite der Greensill Bank getroffen wurden, planen eine grundlegende Reform ihrer Einlagensicherung. Im Rahmen des Umbaus will man die Anspruchsberechtigten-Gruppe verkleinern, die von der Einlagensicherung profitiert. Sparer sollen weiterhin geschützt werden. Versicherungen, Investmentgesellschaften sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten werden den Entwürfen zufolge ab 2023 nicht mehr abgesichert. Für 98% der Kunden ändert sich jedoch nichts, so der deutsche Bankenverband.

Die österreichische Einlagensicherung ist im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) geregelt und gilt in dieser Form seit 2015. Basis der gesetzlichen Regelung ist eine EU-Richtlinie. Jedes Kreditinstitut, das in Österreich Einlagen entgegen nimmt, muss die Einlagen sicherstellen und einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ angehören. Gesichert sind Spareinlagen auf Konten und Sparbüchern sowie Bausparverträge bis 100.000 EUR pro Kunde und Bank, Wertpapierdepots jedoch nicht.

Florian Beckermann

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