Virtuelle HV: Aktionärs-Lockdown soll verlängert werden
Am 19. November wurde die Verlängerung der gesellschaftsrechtlichen COVID19-Verordnung (Änderung des COVID-19-GesG) erstmals der parlamentarischen Begutachtung zugeführt. Geplant ist, den Lockdown für Aktionäre um weitere sechs Monate zu verlängern. Die dritte (!) Hauptversammlungssaison soll somit großteils wieder virtuell ablaufen und den Aktionären nur eingeschränkte Rechte gewähren. Für viele IVA-Mitglieder ist dies nicht nachvollziehbar und wird aktiv bestritten. Der gesetzgebende Willensbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, sodass die Hoffnung besteht, diesen Zustand zu verkürzen. Positiv ist in den parlamentarischen Materialien zu verstehen, dass Unternehmen trotz der Verlängerung Präsenz-HVs durchführen können. Die virtuelle HV ist ausschließlich eine Pandemie-bedingte Option.
CA Immo: Starwood-Dividenden übertrieben
Am kommenden Dienstag steht im Rahmen einer ao. HV die Gewährung einer „Basiszusatzdividende“ in Höhe von 2,50 EUR und einer „Super-Dividende“ von 2,50 EUR zur Abstimmung. Dies sind die beiden einzigen Abstimmungspunkte der ao. HV, die auf Antrag von Hauptaktionär Starwood Capital stattfinden wird. Starwood hatte diesen Dividendenvorschlag gemacht, obwohl bereits eine reguläre Dividende ausgeschüttet wurde. Die Ausschüttung ist zwar wirtschaftlich darstellbar, doch angesichts der zukünftigen Aussichten und der möglichen Verschlechterung der Kreditbedingungen nicht opportun. Der IVA hält die Höhe für übertrieben und sieht auch den zeitlichen Konnex mit dem Übernahmeangebot kritisch. Der IVA daher wird gegen diese Beschlussvorschläge stimmen.
FACC Aktionärsbrief
Die oberösterreichische FACC hat sich an ihre Aktionäre mit einem Aktionärsbrief gewandt. Darin geht es um mehr Details zu dem verlustreichen Schiedsgerichtsurteil, welches in der Ad-hoc-Meldung vom 9.11.2021 angekündigt worden war. Diese Ad-hoc war einigen Aktionären unverständlich. Link: https://ir-news.facc.com/news-aktionaersbrief?id=145045&menueid=19663&l=deutsch
Whistleblower-Gesetz: Chance gegen Korruption
Sei es der Skandal um die heimische Commerzialbank Mattersburg oder der Wirecard-Skandal – alle diese Fälle verbindet ein gemeinsames Element: Das Leaken von Informationen an Dritte. In den genannten Fällen war es ein sogenannter Whistleblower, der Informationen über das Unternehmen und dessen Schieflage weitergegeben hat. Die aktuelle EU-Whistleblower-Richtlinie wendet sich diesen Sachverhalten zu und muss in nationales Recht umgesetzt werden.
Einstweilen gibt es zur gesetzlichen Konkretisierung nur Gerüchte. Sie versprechen leider wenig substantiellen Schutz der Whistleblower. Die Chance, eine wirksame Waffe gegen Kriminalität, Korruption und Betrug gesetzlich umzusetzen, muss genützt werden! Ein effektiver Schutz dieser Personen und ein weitreichender Anwendungsbereich, der z.B. das gesamte nationale Strafrecht umfasst, sind zur Bekämpfung unternehmensrelevanter Kriminalität im Konfliktfall aber unabdingbar. Das Kräfteverhältnis zwischen möglicherweise belasteter Institution und der ethisch-korrekt handelnden Einzelperson muss auch berücksichtigt werden.
Der IVA fordert daher:
- Umfassende Meldemöglichkeit von kriminellen Handlungen nach nationalem Recht (Betrug, Korruption, Umweltvergehen, Mobbing usw.)
- Einfache Handhabbarkeit der Meldungen auch für juristische Laien
- Einen weitreichenden (juristischen & finanziellen) Schutz vor Vergeltung, sowohl des Hinweisgebers, ggf. auch indirekt betroffener Journalisten sowie der internen Sachbearbeiter
- Klare Orientierung an internationalen Standards
Update: Squeeze-out Verfahren
Update Software / Aurea Software GmbH beendet
Mit 9. November wurde ein abschließender Vergleich zwischen der Antragsgegnerin Aurea Software FZ-LLC und sämtlichen Antragstellern geschlossen. Die Antragsteller erhalten einen Barabfindungsbetrag von 5,18 EUR. Vorab waren bereits 3 EUR gezahlt worden, sodass nun 2,18 EUR nebst Verzinsung zur Auszahlung gelangen. Sollte es in noch laufenden Gerichtsverfahren eine Aufbesserung geben, so gilt diese ebenfalls für alle ausgeschlossenen Aktionäre zuzüglich der entsprechenden Verzinsung.
Conwert
In Sachen Gesellschafterausschluss Conwert hat am 15.11.2021 eine Verhandlung stattgefunden. Hier besteht der Sonderfall, dass es drei unterschiedliche Bewertungen gibt (31,61 EUR Keppert I, 22,59 EUR Keppert II und 18,13 EUR Rabel – von der Vonovia SE geleistete Barabfindung betrug 17,08 EUR). Antragsteller bemängelten wiederum Schwärzungen in den Gutachten und die Nichtberücksichtigung von Immobilienwertzuwächsen. Das Gremium legte dar, dass seiner Ansicht nach das Gutachten von Prof. Rabel eine solide und tragfähige Grundlage darstellen würde und bei den Schwärzungen nichts enthalten sei, was im Gutachten nicht berücksichtigt wurde. Die Parteien können binnen vier Wochen noch weitere Fragen einbringen. Der Sachverständige soll zu den Fragen bis Ende Jänner 2022 Stellung nehmen. Weiters sollen die Schwärzungen nochmals überprüft werden.
‘Young Shareholders Austria’ Event: Schlagabtausch zwischen Investment und Spekulation
Die IVA-Initiative ‘Young Shareholders Austria’ (YSA) lud junge Börseninteressierte in die Wiener Klimt-Villa. Der Event war ausgebucht. IVA-Vorstand Florian Beckermann und Young Shareholders-Sprecher Dominik Huber legten das Intro für eine spannende Paneldiskussion unter dem Motto „Finanz-Know-How ist die beste Vorsorge. Tausche Sparbuch gegen Aktiendepot?“.
Moderatorin Natalia Corrales-Diez führte die hochkarätige Runde rund um den CEO der Wiener Börse Dr. Christoph Boschan, den Unternehmer und Investor Rainer Schönfelder sowie Philipp Genduth, Co-Founder von finanzenverstehen.at, durch den Abend. Die Diskutanten waren sich über die Problematik einig, dass sich in Österreich noch immer viel zu wenige mit Ihren persönlichen Finanzen beschäftigen. Sparbuch und Bausparer stehen hierzulande nach wie vor hoch im Kurs, dadurch partizipiert an der positiven Entwicklung der Börsenkurse und am Wachstum der Unternehmen nur eine überschaubare Gruppe der „Finanzelite“.
Wiener-Börse-CEO Christoph Boschan läutete mit der Abgrenzung zwischen „Spekulation“ und „Investition“ die Kontroverse des Abends ein. „Der heutige Wert eines Unternehmens wird anhand der Reflexion der zukünftigen Erträge und Dividenden bestimmt“. Eine „Investition“ wäre es also dort, „wo der Investor einen Yield erzielt“. „Lediglich auf steigende Preise zu setzen“, wie bei Kryptowährungen, wäre hingegen „reine Spekulation“. Christoph Boschan hielt dazu fest, dass „Spekulation überhaupt nichts Schlimmes sei und dadurch viele – wie auch er – für den Kapitalmarkt aktiviert wurden“. Hinsichtlich Kryptowährungen herrschte im Panel generell große Einigkeit, dass es sich um „Spekulation“ handelt, was Rainer Schönfelder auch damit begründet hat, dass diese „jeden fundamentalen Wertes entbehren“.
Schönfelder empfielt jungen Anlegern, „in Unternehmen zu investieren, wo man auch von deren Produkten überzeugt ist“. Langfristig würde es immer Sinn machen, „in wahre Unternehmenswerte zu investieren“. Philipp Genduth von finanzenverstehen.at, einer Plattform zur Vermittlung von Finanzwissen, betonte, dass es sich „beim Investieren um keine Raketenwissenschaft handelt” und es jedem möglich ist zu starten, jedoch sollte der Grundsatz immer lauten: „Zuerst informieren, dann investieren!“
Für zusätzliche Informationen verweisen wir auf www.youngshareholders.at.
YSA: Mitgliederaufruf
Wir senden allen neuen Mitgliedern in den kommenden Wochen Ihre Mitgliedsnummer zu. Dies erfolgt postalisch. Bitte die Postadresse an office@youngshareholders.at senden!
Florian Beckermann
1130 Wien, Feldmühlgasse 22
Tel. +43-1-8763343-0
Fax. +43-1-8763343-49
florian.beckermann@iva.or.at