Der IVA Interessenverband für Anleger nimmt das Urteil gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und die Mitangeklagten zur Kenntnis. “Es zeigt deutlich, dass für solche Machenschaften in Österreich kein Platz ist und die Justiz sich gewissenhaft beweist”, sagte Florian Beckermann, geschäftsführender Vorstand des IVA. “Aufgrund der langen Verfahrensdauer scheint das Urteil in der Höhe jedoch recht hart. Die von der börsennotierten CA Immo AG eingebrachte Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten bekommt nun zusätzliche Brisanz.“
Grundsätzlich bleibt zu hoffen, dass auch andere Mammut-Verfahren, insbesondere die „Causa Meinl” mit ihren tausenden geschädigten Anlegern, vorangetrieben werden.
Florian Beckermann
1130 Wien, Feldmühlgasse 22
Tel. +43-1-8763343-0
Fax. +43-1-8763343-49
florian.beckermann@iva.or.at