Das “alte Böse” gibt’s immer noch

Unter diesem Titel könnte man eine Krimi-Serie führen oder eine Statistik. Diesmal wieder im Fokus: Vorstände und ihre Nebenbeschäftigungen wie Insiderhandel oder Bestechlichkeit. Als Aktionär wundert man sich zurecht: Wer macht das? Hohe Gagen reichen nicht? Aufsichtsräte seien gewarnt. Immer noch.

Diese Woche hatte drei Aufreger: Sinister liest sich das Projekt “Tango” des Hugo-Boss Vorstandsvorsitzenden Daniel Grieder zusammen mit René Benko. Krone und News zitieren aus einem E-Mail-Verkehr zwischen beiden, wonach diese geplant haben sollen, die Kontrolle über die deutsche Modemarke zu erlangen. Lancierte Informationen über kursrelevante Ereignisse stehen ebenso in Rede. Die BaFin und die Staatsanwaltschaft in Deutschland ermitteln. Der Börsenkurs von Hugo Boss fiel seit Mitte 2023 um rund 50%, zuletzt spontan rund 8%.

Spektakulär geht es gerade beim bayrischen Freizeitfahrzeughersteller Knaus Tabbert zu (eine Aktie, die sich auch in Österreich einer gewissen Beliebtheit erfreut). Nach einer Razzia und der Inhaftierung von zwei Vorständen übernahm nun der Großaktionär Wim de Pundert die CEO- und CFO-Position. Die genannten Vorstände wurden mit sofortiger Wirkung entlassne. Sie sollen von Zulieferern Bestechungsgelder über 50.000€ angenommen haben. All dies bei Millionengehältern. Für alle genannten gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Der Skandal trifft das Unternehmen ungünstig: Der Campingsektor kämpft mit Problemen. Viele Händler haben hohe Lagerbestände, die finanziert werden müssen. Deshalb hält sich der Handel aktuell mit größeren Bestellungen zurück. Die Aktie verlor in den letzten sechs Wochen 56% an Wert.

Quasi als Gegensignal verhängte die FMA eine noch nie da gewesene Starfhöhe gegen eine natürliche Person, Österreicher, Vorstand bei einem börsengelisteten, deutschen Unternehmen. Über Jahre hinweg beschäftigte sich dieser mit Insiderhandel in der klassischen Ausprägung. Im Zuge der Untersuchung gestand der Mann, dass er seine Kenntnis von nicht öffentlichen, kursrelevanten Informationen dazu genutzt hat, mit Aktien und Derivaten des Unternehmens zu handeln, bevor die Informationen mit Ad-hoc-Meldungen bekanntgegeben wurden. Insgesamt erzielte er durch die verbotenen Geschäfte einen Vorteil von 104.394,39 € in Form von Gewinnen sowie vermiedenen Verlusten. Dieser Vorteil wird von der FMA für verfallen erklärt und eingezogen. Zusätzlich wird für die Verstöße gegen die Bestimmungen von Insiderhandel eine Strafe in Höhe von 704.375 € fällig. Allein die siebenfache Strafhöhe des kriminell erlangten Vorteils sollte Abschreckung genug sein. Ein schwacher Trost für Aktionäre, deren Schäden weitaus größer sind. Die Frage nach dem “wie” tangiert die Aufsichtsräte. Nicht nur in Bezug auf die Auswahl der geeigneten, integren Vorstände, sondern auch auf deren Tätigkeitsüberwachung. Die profane Gier kommt weiterhin in den höchsten Chefetagen vor. Aktionäre bestehen auf einem Null-Toleranz-Ansatz und einer glaubwürdigen, lückenlosen Aufklärung – es ist ihr Geld. Aufsichtsräte sollten hier nicht nachlassen. Das gilt übrigens auch für “neues Böses”.

Im Börsen-Kurier Nr. 49 am 5. Dezember 2024 veröffentlicht von:

Florian Beckermann

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