Die staatliche ÖBAG sollte ihren 33-prozentigen CASAG-Anteil an einen starken österreichischen Kernaktionär abgeben, fordert der Interessensverband für Anleger IVA.
Auch wenn die staatliche ÖBAG ein Vorkaufsrecht für ca. sechs Prozent des 17 Prozent-Pakets der Novomatic an der Casinos Austria AG habe mache es jetzt keinen Sinn weitere Anteile zu überhöhten Preisen zuzukaufen, betont IVA-Präsident Wilhelm Rasinger. Er rät davon ab, mit Steuergeldern mit dem tschechischen CASAG-Anteilseigner Sazka mitzubieten. „Es ist zwar wichtig, dass die Casinos Austria einen verlässlichen, österreichischen Kernaktionär behalten. Der sollte aber nicht länger der Staat sein“, meint Rasinger. Nachdem durch strategische Fehlentscheidungen und Turbulenzen bei den Vorstandsbesetzungen (Ärgernis Dietmar Hoscher und Peter Sidlo) eine Mehrheit an den Casinos Austria AG für die ÖBAG nicht mehr möglich sei, sollte das teure Aufgriffsrecht nicht genutzt werden. Es sollte für den Großteil des 33-Prozent-Paket ein verlässlicher heimischer Kernaktionär gesucht werden. „Hier bietet sich Schelhammer & Schattera von der GRAWE-Gruppe an, die ihre CASAG-Anteile von derzeit 5,3 Prozent aufstocken sollte. Einen Teil des CASAG-Pakets der ÖBAG sollte an die Börse gebracht werden, damit die Öffentlichkeit die Vorgänge in der CASAG direkt verfolgen kann“, schlägt Rasinger vor. Der Aufsichtsrat der Casinos Austria AG sollte von derzeit zwölf auf sechs bis acht Kapitalvertreter reduziert und neubesetzt werden. Drei Staatskommissäre wie bisher sind zur Kontrolle der Interessen der Republik ausreichend.
CASAG-Erlöse in heimische Unternehmen investieren
„Die Erlöse aus dem Verkauf der CASAG-Anteile sollte die ÖBAG in heimische Unternehmen investieren, um beispielsweise Nachfolgelösungen zu ermöglichen“, empfiehlt der IVA-Präsident, „auch gibt es einige heimische Banken, die aufgrund der strengen Kapitalvorschriften ihre Unternehmensbeteiligungen reduzieren müssen. Es gibt zudem attraktive österreichische Biotech-Firmen, die nach der Startup-Phase Finanzinvestoren benötigen.“
Bürger an ÖBAG beteiligen
In jedem Fall sollten sich die Bürger an den Erträgen der Österreichischen Beteiligungs AG partizipieren können. „Um dem breiten heimischen Publikum durch eine Vorzugsdividende von ca. zwei Prozent eine sinnvolle Alternative zum Sparbuch zu bieten und auch die Identifikation mit den heimischen Großunternehmen zu fördern, sollten Vorzugsaktien der ÖBAG ausgegeben werden“, fordert Anlegervertreter Wilhelm Rasinger. Vorzugsaktien würden mangels Stimmrechts internationale Investoren eher nicht anlocken.
ÖBAG-Gremien erweitern
Der derzeitige Alleinvorstand der ÖBAG sei sehr gut in der Politik verankert. „Die ÖBAG braucht aber dringend mindestens noch ein zusätzliches Vorstandsmitglied, das internationale Management- und Industrieerfahrung mitbringt“, appelliert Wilhelm Rasinger. Auch sollten im neunköpfigen Kontrollgremium der ÖBAG statt der Betriebsräte drei von der Opposition vorgeschlagene Aufsichtsräte mit entsprechendem Anforderungsprofil vertreten sein. „Es handelt sich schließlich um Volksvermögen und nicht um das Vermögen von wechselnden Regierungsparteien“, begründet Rasinger. In den Aufsichtsräten ihrer Beteiligungsgesellschaften sollte die ÖBAG mit mindestens zwei eigenen Führungskräften vertreten sein.
IVA-FORDERUNGEN IM ÜBERBLICK
- Sicherstellung eines verlässlichen österreichischen Kernaktionärs für die Casinos Austria AG
- Teures Aufgriffsrecht nicht nutzen. Die ÖBAG sollte sich mittelfristig aus der Casinos Austrias AG zurückziehen.
- Mit den Erlösen aus dem Verkauf der CASAG-Anteile sollte sich die ÖBAG an für den Wirtschaftsstandort Österreich wichtigen Unternehmen beteiligen.
- Aufsichtsrat der Casinos Austria AG von derzeit zwölf auf sechs bis acht Kapitalvertreter reduzieren und neubesetzen. Drei Staatskommissäre wie bisher sind zur Kontrolle der Interessen der Republik ausreichend.
- Beteiligung der Bürger an der Österreichischen Beteiligungs AG mittels Vorzugsaktien.
- Aufstockung des ÖBAG-Alleinvorstands um mindestens ein weiteres Mitglied mit Industrie- und internationaler Managementerfahrung.
- Nicht Betriebsräte, sondern die Opposition sollte drei ÖBAG-Aufsichtsräte mit entsprechendem Anforderungsprofil entsenden.
- In den Aufsichtsräten ihrer Beteiligungsgesellschaften sollte die ÖBAG mit jeweils mindestens zwei ihrer Führungskräfte vertreten sein.
Dr. Wilhelm Rasinger
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