Virtuelle Hauptversammlung
Ein wesentlicher Beitrag auf dem Weg zur Normalität ist unter den gegebenen schwierigen Umständen die virtuelle Hauptversammlung. Trotz persönlicher Nicht-Teilnahme sind die Rechte der Aktionäre gewahrt. Der Aktionär muss sich unbedingt über sein depotführendes Kreditinstitut zur Hauptversammlung anmelden! Dann muss er einen der unabhängigen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen und kann per E-Mail Fragen stellen und an den Abstimmungen teilnehmen. Diese gesetzliche Möglichkeit ist mit 31.12.2020 befristet.
Die Premiere findet am 23.4.2020 bei der SBO in Ternitz statt.
Der IVA, der seit vielen Jahren von fast allen Unternehmen des Prime Segments als unabhängiger Stimmrechtsvertreter beauftragt wird, unterstützt diese Aktivitäten. Es ist wichtig, dass das Jahr 2019 abgehandelt wird, damit sich die Unternehmen voll auf die Herausforderungen durch die Corona-Krise konzentrieren können.
Für die Aktionäre, die via Bildschirm die Hauptversammlung verfolgen, ist ein kompakter Ablauf wie bei Telefonkonferenzen mit institutionellen Investoren wünschenswert:
Beispielsweise 10-15 Minuten für Formalien, 20-30 Minuten für die Präsentationen des Vorstands, die bereits auf Auswirkungen der Corona-Krise eingehen und auf der Website verfügbar sein sollten, Fragen und Antworten nach Bedarf, 15 Minuten für die Abstimmungen.
Vergütungspolitik
Erstmalig gibt es eine Abstimmung – ohne rechtliche Konsequenzen – über die Vergütungspolitik. Die bisher vorliegenden Unterlagen sind sehr allgemein gefasst, lassen dem Aufsichtsrat sehr viel Spielraum und geben allgemeine Grundsätze wider.
Entscheidend sind die konkreten Auswirkungen, die im jährlichen Vergütungsbericht erfasst sein müssen. „Schwarzer Schwan“ – Ereignisse wie die Corona-Krise müssen ad hoc solidarisch gelöst werden.
Schwerpunktfragen 2020
Link: https://www.iva.or.at/hv-service/schwerpunktfragen/
Aus aktuellen Gründen haben wir die Frage 10 geändert: Die Unternehmen sollen die möglichen Auswirkungen der Corona-Krise darstellen.