Regierungsprogramm
Es gibt eine berechtigte Hoffnung, dass dringend notwendige Maßnahmen realisiert werden. Auf die konkrete Umsetzung und die notwendigen Gesetzesänderungen kommt es an. Veranlagungen des Mittelstands in heimischen Aktien sind in der Niedrigzinsphase für den Wirtschaftsstandort wichtig. Vordringlich ist die steuerliche Entlastung der Erwerbseinkommen.
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Der Vorschlag, dass sich die ÖBAG (Republik Österreich) auf eine Sperrminorität zurückzieht und gemeinsam mit dem Mehrheitsaktionär rund 20 Prozent der Aktien an die Börse bringt, entspricht weitgehend den Überlegungen des IVA und könnte zu einer allgemein akzeptierten Lösung beitragen.
Überprüfungsverfahren
Seit dem unfairen, ärgerlichen Börserückzug und dem damit zusammenhängenden Squeeze Out-Verfahren von MIBA (Familie Mitterbauer-Niss) mit einem um über 20 Prozent höheren angemessenen Abfindungspreis als der Preis des Übernahmeangebots und einer weit überzogenen Kostenregelung, vor allem für spekulative Kurzzeitinvestoren aus Deutschland, sind die Vergleichslösungen wesentlich schwieriger und teurer worden.
Plaut: konnte mit einem Vergleich abgeschlossen werden.
Conwert, BUWOG: Die Aufträge an die externen Gutachter sind erteilt. Frühestens in der zweiten Hälfte 2020 ist mit Ergebnissen zu rechnen. Erfahrungsgemäß schließt eine intensive Diskussion mit den Antragstellern an. Mit einem Vergleichsvorschlag ist frühestens 2021 zu rechnen.
BEKO: Nachdem der Antragsgegner einen aus der Sicht des IVA ausgewogenen Vergleich (Nachbesserung 1,25 EUR) platzen ließ, legte das Gericht erster Instanz in Krems überraschend eine auf 2,08 EUR erhöhte Nachbesserung fest.
Schlumberger, Bank Austria: Die Vergleichsbemühungen des IVA sind gescheitert, da der Vorschlag zwar von der Mehrheit der Antragsteller und dem Gemeinsamen Vertreter akzeptiert, aber von einer Minderheit abgelehnt wurde.
VKW, BWT: Anfang März finden die nächsten Verhandlungen statt. Ob bereits ein Vergleich geschlossen werden kann, ist unsicher.
Intercell/Valneva: Der in der letzten Verhandlung vorgelegte Vergleichsvorschlag wurde vom Gemeinsamen Vertreter und dem IVA wegen offener Fragen nicht gebilligt. Bis Ende März soll ein überarbeiteter Vergleich vorgelegt werden, um auch die gesetzlich erforderliche Genehmigung durch das Gericht sicherzustellen.
A.o. Hauptversammlung der Oberbank
Der IVA wurde zum neutralen Stimmrechtsvertreter – nicht zum Stimmrechtsberater! – bestellt, d.h. der IVA handelt nur gemäß den von den Aktionären erteilten Weisungen. Wir bedauern, dass die Uneinigkeit im Aktionariat über die Öffentlichkeit und auf einer a.o. Hauptversammlung ausgetragen wird. Die Drei-Banken haben sich in den letzten Jahren/Jahrzehnten dank der Persönlichkeit von Hermann Bell und Franz Gasselsberger überdurchschnittlich gut entwickelt. Die Bank Austria ist ein Mitbewerber und ein qualifizierter Minderheitsaktionär, der gemäß seiner Beteiligung durch nicht operativ tätige Vertrauensleute auch im Aufsichtsrat vertreten sein soll . Neben einer Kursentwicklung, die den wirtschaftlichen Erfolg der Bank widerspiegelt, sollte die Dividendenpolitik auf Basis einer branchenüblichen Ausschüttungsquote erfolgen. Die Ankündigung einer Dividendenerhöhung bei der Oberbank ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Drei-Banken-Konstruktion hat sich über 50 Jahre bewährt, entspricht aber heute nicht mehr den stark gestiegenen Anforderungen einer modernen, international herzeigbaren Corporate Governance.