Bei Sanierungsplan verlieren viele Anleger ihre Anteile am deutschen Batteriehersteller. Gericht lässt keine Beschwerde zu.
Der österreichische Interessenverband für Anleger (IVA) kritisierte die Entscheidung des Gerichts ebenfalls als „enttäuschend“. Nun müsse verfassungsrechtlich gegen das StaRUG an sich vorgegangen werden. Das Gesetz habe „viele Baufehler, die zulasten des Streubesitzes gehen können. Das muss man verfassungsrechtlich abklopfen“, sagte IVA-Präsident Florian Beckermann.