IVA-News 11 / November 2023

Borouge-Pläne der OMV/Borealis mit ADNOC

Nach Berichten der Nachrichtenagentur Bloomberg steht eine Neustrukturierung des Joint-Venture „Borouge“ zwischen der 75%-OMV-Tochter Borealis und ADNOC (hält 25% an Borealis und 24,9% an OMV im Syndikat mit ÖBAG) kurz bevor. Ergebnis der Neuordnung soll eine Änderung der Eigentumsverhältnisse bei Borealis sein.

Vorgesehen ist der Zusammenschluss von Borealis und Borouge in einem neuen Vehikel, an welchem die OMV und ADNOC je 47% halten. Der Rest soll Streubesitz sein. Das könnte OMV bis zu 1,7 Mrd. EUR kosten. Einige „Details“, wie die Sicherung des Standorts Österreich, sind offen. Ein Zweit-Listing an der Börse Wien wäre möglich. Eine Einigung soll noch in diesem Jahr erfolgen. OMV, ADNOC und Borealis sind durch verschiedene Verträge bereits langfristig aneinandergebunden.

Borouge ist ein an der Börse in Abu Dhabi gelistetes Unternehmen. Dominierende Aktionäre sind die ADNOC (54%) und Borealis (36%). Mit der Fertigstellung eines enormen Ausbaus der Polyolefinverarbeitung „Borouge 4“ (ca. 10 Mrd. EUR) soll der asiatische Markt dominiert werden.

IVA: Das Kräfteverhältnis zwischen Borealis und ADNOC hat beachtliche Auswirkung auf die OMV: Ein Einflussverlust auf die Borealis stellt unter Umständen die Glaubwürdigkeit der OMV-Transformation hin zu einem Petrochemie-Konzern infrage. Andererseits wäre ein kombiniertes Vehikel Borouge/Borealis jedenfalls ein spannender Börsenneuling und für die OMV eine Sicherung von Wachstumsmärkten.

Ottakringer: Delisting-Angebot schwach angenommen – Squeeze-out angekündigt

Die Ottakringer Holding AG, sowie die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger (Wenckheim Privatstiftung, Ottakringer Privatstiftung und Menz Beratungs- und Beteiligung GmbH), haben in einer Ad-hoc-Meldung vom 6. November 2023 einen Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) angekündigt. Eine dafür notwendige Hauptversammlung wird voraussichtlich für Ende Jänner 2024 einberufen. Analog zum Delisting-Angebot soll die Barabfindung im Rahmen des Squeeze-out EUR 85,00 je Stammaktie und EUR 70,00 je Vorzugsaktie (jeweils inklusive der Dividende für das laufende Geschäftsjahr) betragen. Das vorausgegangene Delisting-Angebot endete am 31. Oktober 2023 mit einer Annahme von ca. einem Drittel der ausstehenden Aktien.

IVA: „Die Annahmequote des Delisting-Angebots ist miserabel. Dies zeigt deutlich, dass der Streubesitz den Wertvorstellungen der Bieter-Gruppe und der Übernahmekommission nicht folgt. Die Reputation der Übernahmekommission wird dadurch beschädigt, zeigte sie sich doch als williger Gehilfe der Delisting-Werber mit ihren Preisvorstellungen abseits der Marktpreise. Das ist bedauerlich.“

Kritik an der Preisfindung: Entgegen der gesetzlichen Norm hat die Übernahmekommission unter Hinweis auf ihre Rechtsansicht ohne konkrete Begründung die Börsenkurse als übernahmerechtliche Preisuntergrenzen nicht berücksichtigt. Stattdessen hat sie eine geheime (!) Unternehmensbewertung auf Basis der Daten der Delisting-Werber erstellen lassen. Wie zu erwarten, fiel diese niedriger aus als das Delisting-Angebot. Diese Vorgehensweise ist rechtliches Neuland. Die Rechtsansicht der Übernahmekommission wird sich nach den Informationen des IVA einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen müssen.

Personalia: Dr. Anna Gappmaier verstärkt Young Shareholders Austria

Die IVA-Initiative Young Shareholders Austria für junge Anleger in Österreich freut sich über Verstärkung im Vorstand. Die Universitätsassistentin an der Johannes-Kepler-Universität Dr. Anna Gappmaier wird in Zukunft das Team erweitern und sich auf betriebswirtschaftliche Einschätzungen und ESG konzentrieren. Sie ergänzt dadurch das Gremium von YSA-Vorstandssprecher Dominik Huber und RA Mag. Florian Prischl. „Wir freuen uns sehr Anna an Bord zu haben,“ so Dominik Huber, „insbesondere rundet sie unser Kompetenzprofil im Vorstand ab“.

Anna Gappmaier

Squeeze-out Updates

+++ PeWeTe: Der IVA hat im Rahmen des Gesellschafterausschlussverfahrens der Gesellschaft PeWeTe einen Antrag zur Überprüfung der Barabfindung eingebracht. +++ C-Quadrat: Aufgrund einiger Detailfehler wurde der gerichtliche Beschluss zur Feststellung der Barabfindung nochmals neu gefasst. Wirtschaftliche Parameter bleiben unverändert. +++

Florian Beckermann

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