Ottakringer: Delisting zur Unzeit
Die Ottakringer Holding AG sowie die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger (Wenckheim Privatstiftung, Ottakringer Privatstiftung und Menz Beratungs- und Beteiligungs GmbH) streben den Rückzug der Ottakringer Getränke AG von der Wiener Börse an. Dies betrifft die Beendigung der Handelszulassung der Stamm- und Vorzugsaktien für den betroffenen Streubesitz mit ca. 3 Prozent des Aktienvolumens der Gesellschaft, wobei es sich beim Streubesitz fast ausschließlich um Vorzugsaktien handelt. Die bestimmenden Hauptaktionäre erwägen ein Delisting-Angebot mit EUR 85,00 je Stammaktie und EUR 70,00 je Vorzugsaktie (jeweils inklusive der Dividende für das laufende Geschäftsjahr) anzubieten. Die Übernahmekommission wird vor Veröffentlichung des Angebots prüfen, ob der beabsichtigte Angebotspreis zumindest dem anteiligen Unternehmenswert der Gesellschaft entspricht. Zu diesem Zweck wird die Übernahmekommission vor der Veröffentlichung des Angebots – terminisiert bis zum 3. Oktober 2023 – einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung einer vollständigen Unternehmensbewertung beauftragen.
IVA: „Nach hohen Investitionen und schwachen Pandemiejahren erfolgt jegliche Bewertung für die Aktionäre zur Unzeit“ so IVA-Vorstand Florian Beckermann, „ein nachfolgender Gesellschafterausschluss ohne Börsennotierung steht zu befürchten. Ein angemessener Preis ohne Benachteiligung der Vorzugsaktien ist daher umso wichtiger.“ Im Jahr 2018 gab es einen für die Hauptaktionäre vorteilhaften Aktienrückkauf auf Basis eines Sachverständigengutachtens des renommierten Wirtschaftsprüfers PwC, wobei ein (durchschnittlicher) Wert von EUR 136,22 je Aktie ermittelt wurde. Bezeichnenderweise hieß es dabei von PwC: „Bei den Wertüberlegungen wurden allfällige stille Reserven nicht berücksichtigt.“
„Diese Preis-Bemessung kann daher von der Übernahmekommission nicht negiert werden. Ziel muss es für alle Beteiligten sein, am Ende des Tages einen fairen Preis für die vielen kleinen und treuen Ottakringer-Aktionäre zu finden, da für diese ein Abschied von der Börse in der Praxis auch ein Abschied vom Unternehmen bedeutet.“
Strabag: HV-Beschlüsse gegen Deripaskas ‘Rasperia Trading’ umgesetzt
STRABAG SE hat Details zur Abwicklung der Kapitalmaßnahmen veröffentlicht, die im Rahmen der letzten HV beschlossen wurden. Im Kern wird eine bedingte Ausschüttung aus den Rücklagen der STRABAG SE erfolgen, wobei der Aktionär die Ausschüttung in Form neuer Aktien oder in bar in Anspruch nehmen kann. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Anteil von MKAO „Rasperia Trading Limited“ – einer Gesellschaft, die vom sanktionierten russischen Staatsbürger Oleg Deripaska kontrolliert wird – an der STRABAG SE von 27,8 % auf unter 25 % zu verringern. Um die Zielsetzung zu erreichen, haben die Kernaktionäre – Familie Haselsteiner, UNIQA und Raiffeisen NÖ/W – vertraglich zugesichert, die Aktienvariante zu wählen. Die Kapitalherabsetzung und der Beschluss der Sachkapitalerhöhung wurden nun im Firmenbuch eingetragen. Aktionäre können nun von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen:
WICHTIG: Wer die Aktienvariante wählt, kann dies ab 12. September 2023 bis einschließlich 29. September 2023, 17:00 Uhr MESZ, seiner Depotbank mit Bezugs- und Abtretungserklärung mitteilen. Die Bezugs- und Abtretungserklärung ist auf der Internetseite der STRABAG SE und bei den Depotbanken erhältlich. Die Einbuchung der neuen Aktien erfolgt voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals 2024. Wer die Barvariante wählt, muss derzeit noch keine Handlungen setzen. Informationen folgen.
Russische Ersatzaktien: 11. Sanktionspaket hilft partiell
Das elfte Sanktionspaket der EU reagiert auf Defizite bei der Durchsetzung der bisherigen Sanktionsmaßnahmen. Eigentümer von einigen russischen Ersatzaktien (Depository Receipts) können bis zum 25. September 2023, unter einer Reihe von Bedingungen, die Genehmigung erteilen das zugrundeliegende Wertpapier zu verkaufen. Die Regelung betrifft Zertifikate, die vor dem 3. Juni 2022 ausgestellt wurden.
Squeeze-Out: Intercell/Valneva Update
Im Rahmen des mittlerweile fast neun Jahren laufenden Verfahren wurde eine Gremial-Entscheidung dem Firmenbuch übermittelt. Diese legt eine Bandbreite von 3,52 – 3,71 EUR fest, sofern es das Verfahren um die angemessene Barabfindung betrifft. Im strittigen Fall der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses ist die Lage weiterhin unklar. Das Firmenbuchgericht wird den Sachstand prüfen und weitere Schritte zeitnah setzen.
In eigener Sache: IVA besetzt erstmals Expertengremium
In einer außerordentlichen Generalversammlung haben die Mitglieder des Interessenverbands für Anleger – IVA die erstmalige Einrichtung einer Expertengruppe (Kuratorium) beschlossen. Dem festen Gremium werden zukünftig angehören:
Univ.-Prof. Dr. Ewald Aschauer, Mag. Dr. Michael Buchbauer, Franz Jahn MBA, Dr. Birgit Kraml LL.M. sowie Dr. Georges Leser.
Die Wahl erfolgt für die Laufzeit von zwei Jahren. Die Gruppe ist ein beratendes Organ des IVA und unterstützt den Vorstand in Fachfragen. „Wir freuen uns sehr über die kompetente Verstärkung“, sagte IVA-Vorstand Florian Beckermann, „Anlegerfragen ein Gesicht zu geben, ist heute mehr denn je erforderlich. Das Wissen und die Erfahrung der Expertengruppe werden in Zukunft den IVA bereichern“.
Univ.-Prof. Dr. Ewald Aschauer
- Unternehmensrechnung und Revision
- Funktionen in Aufsichtsräten und Beiräten
Mag. Dr. Michael Buchbauer
- Spezialist Kapitalmarktkommunikation & ESG
- Experte für Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung
Franz Jahn MBA
- Experte für Kapitalmarkt, Kapitalveranlagungen, Immobilien- und Unternehmensfinanzierung
- Lehrbeauftragter IMC FH Krems und FH OÖ Campus Steyr
Dr. Birgit Kraml LL.M.
- Rechtsanwältin in Wien
- Immobilien- und Nachhaltigkeitsrecht
Dr. Georges Leser
- Selbständiger Rechtsanwalt in Wien
- Experte für streitiges Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Gesellschafter- und Stiftungsstreitigkeiten
Florian Beckermann
1130 Wien, Feldmühlgasse 22
Tel. +43-1-8763343-0
Fax. +43-1-8763343-49
florian.beckermann@iva.or.at