Die Forderung nach Transparenz wird immer wieder und von verschiedenen Seiten erhoben. Mit den heutigen Medien können die gewünschten Informationen auch ohne viel Bürokratie zugänglich gemacht werden.
Im Corporate Governance Bericht der Aktiengesellschaften müssen die Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats offengelegt werden. Unbefriedigend ist, dass es dafür keine einheitliche Struktur für die Darstellung der Vorstandsbezüge gibt: sind es die erworbene Ansprüche oder die erhaltenen Zahlungen, die geleisteten Beträge für Abfertigungen und Pensionen, Sachbezüge, aktienbasierte Entlohnungen, kurz- bzw. langfristig. Kurz und prägnant wäre aussagefähiger als eine Fülle von Details, die eher verwirren. Wünschenswert wäre aber auch, dass diese Informationen nicht einseitig und verzerrt für öffentliche Polemiken missbraucht werden. Unverständlich ist, dass nur die weniger als 80 börsennotierten Gesellschaften damit "gequält " werden, aber eine Vielzahl der anderen Großunternehmen und Institutionen davon ausgenommen ist. Daher sollten auf einer allgemein, leicht zugänglichen Website die Vorstandsbezüge aller Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung (Mitarbeiterzahl, Umsatz) und von Kammern, Sozialversicherungsträger, Krankenanstalten, kulturellen Einrichtungen und Sportvereinen ab einer Bezugsgröße von über 100.000 Euro (in der Anfangs- und Gewöhnungsphase vielleicht bloss von über 300.000 Euro Jahresentgelt) zu veröffentlichen. Jedenfalls sinnlos und extrem aufwändig ist die Meldepflicht dieser Daten für Unternehmen im öffentlichen Eigentum an den Rechnungshof.
Da der derzeitige Nationalrat ein Ablaufdatum hat ist in den verbleibenden Wochen eine kurzfristige Umsetzung dieser Thematik leider ist nicht zu erwarten.